

Gemäß der Berufsordnung der Bundestierärztekammer ist jeder Tierarzt / jede Tierärztin zur Fortbildung verpflichtet. Der Umfang der Fortbildungspflicht beträgt
Durch interaktive Fortbildungsangebote wie die der Tierärztlichen Praxis können maximal 25% der erforderlichen Pflichtfortbildungszeit nachgewiesen werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit und erwerben Sie bequem von zu Hause aus bis zu einem Viertel Ihrer notwendigen ATF-Stunden! Durch das sorgfältige Studium des Artikels und die richtige Beantwortung von mindestens 80% der Multiple-Choice-Fragen können Sie schnell und einfach eine ATF-Fortbildungsstunde erwerben. Den Nachweis über Ihre erfolgreiche Teilnahme erhalten Sie direkt im Anschluss.
Übrigens: Auch die Österreichische Tierärztekammer erkennt die ATF-anerkannte Fortbildung 1:1 an!
Und so einfach geht das:
Registrieren und teilnehmen
